Donnerstag, 04. Juni 2020

FRONLEICHNAM

Donnerstag, 11. Juni, 10.30 Uhr Kirche St. Konrad

 

Bestimmungen für die Feier von Gottesdiensten

Die Gesundheit aller Gottesdienstbesucherinnen und -besucher liegt uns sehr am Herzen, deshalb bitte folgende Auflagen unbedingt beachten:

 

- Entsprechend der Sicherheits- und Hygienevorgaben können in St. Johannes Rohrbach 35, in St. Konrad 56, in Herz Jesu Hassel 45 und in
Herz Jesu Oberwürzbach 58 Personen am Gottesdienst teilnehmen.

- Alle Teilnehmer müssen sich vorab telefonischzu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro (06894/51246) anmelden (Anmeldeschluss ist der Freitag der jeweiligen Woche um 12 Uhr!!!). Dabei müssen Vor- und Nachname, Straße, Wohnort, Telefonnummer und Email-Adresse (wenn vorhanden) angegeben werden.

- Die Daten werden mindestens 21 Tage unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Im Bedarfsfall (im Fall einer Infektion) werden diese zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben.

- Ein Ordnungsdienst regelt den organisatorischen Ablauf beim Betreten und Verlassen der Kirche.

- Die Hände werden beim Betreten der Kirche desinfiziert.

- Zugang zur Kirche wird nur mit Mund-Nase-Schutz gestattet! Dieser muss auch während des Gottesdienstes getragen werden.

- Bei Erkältungssymptomen oder Fieber ist eine Mitfeier nicht möglich. Bei offensichtlichen Anzeichen wird der Zugang verweigert.

- Es können unmittelbar vor und nach dem Gottesdienst keine Opferkerzen entzündet werden.

- Der Sicherheitsabstand von 2 Metern ist auch im Kirchenraum zu beachten.

- Bitte eigenes Gotteslob mitbringen. Auf Gemeindegesang soll größtenteils verzichtet werden, da der Atemausstoß beim Singen größere Sicherheitsabstände fordert.

- Auch weiterhin ist keine Mundkommunion möglich. Während der Kommunion geht der Priester durch die Bänke.

Bei allem gilt auch zu bedenken: Menschen in höherem Alter und/oder mit Vorerkrankungen sind besonders anfällig für das Corona-Virus und damit auch besonders gefährdet. Ihnen wird vom Gottesdienstbesuch abgeraten. Die sonntägliche Gottesdienstverpflichtung bleibt weiterhin aufgehoben.